Präventionskurse nach § 20 SGB V

Ihre Krankenkasse belohnt Sie!

 

 

 

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezuschusst das Erlernen von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen.

  

Aus diesem Grund wird auch Ihre Teilnahme an meinen Präventionskursen von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.

  

Einzelheiten zum Ablauf der Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfahren Sie durch einen kurzen Anruf dort.

 

 

 

 

 

Im Moment biete ich für Sie folgende Präventionskurse im Bereich Entspannung an:

 

Kursraum

 

 

Meine Angebote im Bereich Entspannung erfüllen die Anforderungen Primärprävention nach § 20 SGB V und werden von den Krankenkassen zwischen 80 und 100% bezuschusst. Meine Kurse tragen das Gütesiegel "Deutscher Standard Prävention", sind geprüft und zertifiziert.

 

 

 

Ablauf:

  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses.
  • Melden Sie sich für einen Kurs an.
  • Nehmen Sie an mind. 80% der Kurse teil.
  • Sie erhalten am Ende eine Teilnahmebestätigung, diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Sie erhalten Ihren Zuschuss.

 

Manche Kassen bezuschussen sogar mehrmals im Jahr.

 

 

Hier können Sie sich die Anmeldung direkt ausdrucken!

Ich freue mich über Ihre Kursteilnahme.

 

Ihre Michaela Schmitt

 

Kursanmeldung
Kursanmeldung und AGB .pdf
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(c) Februar 2019  Die Naturheilpraxis Michaela Schmitt

Heilpraktikerin Hadamar Kreis Limburg/Weilburg